Anwälte helfen bei allgemeinen Rechtsfragen

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Der Anwalt für Erbrecht ist der richtige Ansprechpartner wenn es um den letzten Willen geht

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Für viele Menschen ist es nicht leicht, sich mit der Frage zu beschäftigen, was nach ihrem Tod mit dem Nachlass geschehen soll. Vielleicht ist es psychologisch bedingt, dass diese Frage so lange aufgeschoben wird, damit man sich nicht mit der eigenen Endlichkeit beschäftigen muss.

Anwalt Erbrecht: keine einfache Aufgabe
Das Wichtigste um das Erbe sinnvoll zu regeln ist Information. Der richtige Ansprechpartner ist ein Anwalt für Erbrecht. An Erbstreitigkeiten sind schon Familien zerbrochen und langjährige Freundschaften im Streit auseinander gegangen. Ein Anwalt für Erbrecht, hilft dabei, diese Probleme zu vermeiden. Das Erbrecht ist keine einfache Rechtsmaterie. Es gibt komplexe verwandtschaftliche Verflechtungen und für den Laien ist dies nicht einfach zu durchschauen. Der Experte ist der Anwalt für Erbrecht.

Liegt nach dem Tod kein "letzter Wille" vor, das bedeutet, der Verstorbenen hat weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, tritt die gesetzliche Erfolge in Kraft. Der Gesetzgeber legt dabei darauf sein Augenmerk, dass die Hinterlassenschaft zwischen dem Ehegatten und den Verwandten aufgeteilt wird. Die Frage ist, ob diese Vorgangsweise wirklich den Wünschen des Erblassers entspricht, oder ob er sein Erbe nach ganz anderen Kriterien geregelt haben will. Um alle Unklarheiten über die Verteilung des Vermögens im Todesfall auszuschließen ist es angebracht, ein Testament zu errichten. Gibt es kein Testament, kommen grundsätzlich nur Verwandte zum Zug. Darunter versteht der Gesetzgeber jene Personen die gemeinsame Vorfahren (Urgroßeltern, Großeltern, Eltern) haben. Von dieser grundsätzlichen Vorgangsweise gibt es zwei Ausnahmen. Die Adoption (Annahme als Kind) und das Erbrecht des Ehegatten. Diese gesetzlich geregelte Erbfolge wird durch das Testament "überlagert".


Anwalt Erbrecht: faire Verteilung
Es erben nicht alle Verwandten, sondern nur jene, die im Testament genannt werden. Die Ausnahme zu dieser Regelung ist der Pflichtteil. Die Pflichtteilsberechtigten können nicht vollständig enterbt werden. Der Sinn dieser Regelung ist, dass Kinder oder ein überlebender Ehegatte, wenn sie im Testament nicht bedacht werden, trotzdem einen Erbteil erhalten. Den Pflichtteil zu entziehen ist nur in ganz besonderen Fällen möglich. Wer vor hat Kinder oder den überlebenden Ehegatten aus dem Erbe auszuschließen, sollte die Hilfe eines Anwalts für Erbrecht in Anspruch nehmen.Wenn Sie einen Anwalt für Erbrecht suchen, dann können Sie sich an Experten wie beispielsweise Heupgen wenden. 

Um ein Testament zu errichten stehen mehrere Möglichkeiten offen. Man unterscheidet zwischen eigenhändigem und öffentlichem Testament. Ein Testament ist nicht für die Ewigkeit gemacht. Möchte der Erblasser seinen "letzten Willen" abändern, ist das jederzeit und relativ einfach möglich. Ein älteres Testament wird von einem jüngeren aufgehoben.
Neben dem Testament gibt es noch den Erbvertrag, um den Nachlass zu regeln. Der wesentliche Unterschied zum Testament besteht darin, dass der Erbvertrag nicht einseitig abgeändert werden kann. Diese Vorgangsweise macht durchaus Sinn, wenn z. B. ein Gewerbebetrieb an den Nachfolger übergeben wird.


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