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Wissenswertes rund um das Mietrecht

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Als Mieter ist es heutzutage nicht immer einfach, die genauen Bestimmungen rund um die Miete zu kennen. Das Mietrecht schreibt die genauen Regelungen vor, die jeder Mieter nutzen sollte. Was muss im Mietvertrag stehen und ist das Anstreichen der Wände bei einem Auszug nötig? Mietminderungen und -erhöhungen, Kündigungsfristen sowie die Regelung der Nebenkosten spielen eine große Rolle für Mieter und Vermieter. Der nachfolgende Teil zeigt die Vielseitigkeit des Mietrechts auf.


Der Mietvertrag ist rechtlich bindend
Der Mietvertrag ist von beiden Seiten zu unterschreiben und gilt ab diesem Zeitpunkt als rechtlich bindend. Der Mietvertrag regelt alle Einzelheiten, die die Mietwohnung betreffen. Darin ist zum Beispiel die Miethöhe festgelegt, die sich je nach Standort, Ausstattung und Zustand der Mietwohnung richtet. Achtung ist geboten vor dem Kleingedruckten: Es ist besser, den Mietvertrag erst nach dem Aufsuchen eines Anwalts zu unterzeichnen. So sind umstrittene Klauseln vermeidbar, die zu einem späteren Zeitpunkt zu Streitigkeiten führen können.
Im Mietvertrag ist unter anderem festgelegt, wie die Kellernutzung zu handhaben ist, ob das Grillen auf dem Balkon erlaubt ist und wie die Übergabe der Mietwohnung nach einem Auszug verläuft.


Wann ist eine Mieterhöhung zulässig?
Prinzipiell hat der Vermieter das Recht, die Miete zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erhöhen. Damit müssen Mieter rechnen, wenn sie den Mietvertrag unterzeichnen. Dennoch sind gewisse Regeln und Fristen einzuhalten. Der Mieter kann der Mieterhöhung zustimmen, was er allerdings nicht tun muss. Dafür hat er zwei Monate Zeit.
Die sogenannte Ankündigungsfrist setzt zwölf Monate voraus: Erst danach ist eine Mieterhöhung erlaubt. Der Grund für eine Mieterhöhung liegt oftmals an der ortsüblichen Vergleichsmiete, die der Vermieter anhand von Mietspiegeln und anderen Hilfsmitteln begründen muss. Die Sperrfrist legt fest, dass eine Mieterhöhung in den nächsten 15 Monaten nicht zulässig ist.


Kündigung wegen Eigenbedarf
Eine Kündigung der Mietwohnung kann von beiden Seiten erfolgen. Die Mieter haben in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Vermieter hingegen müssen sich an die Dauer der Vermietung richten. Um die Mietwohnung für den Eigenbedarf zu nutzen, muss sich der Vermieter an die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist halten.


Mietminderungen - wann sind sie erlaubt?
Mietminderungen sind nicht ohne Weiteres zulässig. Werden die Mietmängel vom Vermieter nicht behoben, steht dem Vermieter eine Mietminderung zu. Am besten ist es, schriftlich auf die Mietmängel hinzuweisen und Fotos für die Beweislage zu machen.


Fazit
Das Mietrecht regelt die einzelnen Bestimmungen, woran sich Mieter und Vermieter zu halten haben. Festgelegte Fristen sind für beide Seiten von Vorteil. Bei einem Auszug ist die Anzahl der abgegebenen Schlüssel im Übergabeprotokoll zu vermerken. Wichtig ist, dass alles schriftlich hinterlegt ist oder durch Zeugenaussagen unterstützt wird.


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