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Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht kontaktieren im Fall eines Behandlungsfehlers

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Jeden Tag gehen unzählige Menschen zum Arzt, werden in Krankenhäuser eingewiesen, müssen sich Operationen unterziehen oder werden medikamentös behandelt. Dass dabei nicht immer alles reibungslos verläuft, ist zwar unangenehm, kommt jedoch vor. Einerseits liegt das daran, dass manche Krankheiten noch nicht so fortgeschritten erforscht sind, andererseits kann es daran liegen, dass gegen bestimmte Krankheiten nicht nur ein Therapieansatz hilft, sondern mehrere Behandlungsmöglichkeiten bestehen. Dabei wägt der Arzt im Dialog mit seinen Patientinnen und Patienten ab, welcher Behandlungsansatz den größeren Erfolg verspricht. In manchen Fällen passiert es allerdings, dass die Therapie nicht anschlägt, die Krankheit somit nicht zu heilen ist. Diese Option müssen Patientinnen und Patienten in Kauf nehmen, da sie dem allgemeinen Behandlungsrisiko entsprechen, in das sie nach erfolgter Aufklärung einwilligen. Anders gestaltet sich die Situation, wenn Behandlungsfehler auftreten, die fachlich nicht dem Vorgehen entsprechen, welches bei einer bestimmten Therapie anzuwenden ist. Haben Patientinnen oder Patienten in einem dieser Fälle einen Schaden erlitten, steht es ihnen frei, einen Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht zu kontaktieren, der rechtliche Ansprüche prüft.


Die Unterscheidung zwischen Behandlungsfehlern und allgemeinem Risiko
Wer sich bereits einmal einer Operation unterziehen musste, kennt die bürokratischen Vorbereitungen, die mit einem solchen Eingriff verbunden sind. Die Patientinnen und Patienten füllen einen langen Fragebogen aus, in dem sie über ihre Krankengeschichte befragt werden. Zudem erfolgt die Aufklärung über die Anästhesie, in der vor allem abgefragt wird, ob Vorerkrankungen bestehen und ob regelmäßig Medikamente eingenommen werden. In diesen Vorgesprächen wird also bereits abgeklärt, ob eine Behandlung ohne erhöhtes Risiko erfolgen kann. Dennoch klären Ärzte darüber auf, dass ein bestimmter Eingriff Risiken beinhaltet. Diese können eintreten, wenn Patientinnen und Patienten atypisch oder gar allergisch auf die Einnahme bestimmter Medikamente reagieren, die während eines Eingriffs verabreicht werden. Gleichermaßen beinhalten Operationen immer das Risiko, dass Gewebeteile oder Nerven verletzt werden, die im nahen Umkreis der zu operierenden Stelle liegen. Treten somit Komplikationen auf, die dem Risiko einer Behandlung entsprechen, kann noch nicht von einem Behandlungsfehler gesprochen werden. Ein Behandlungsfehler liegt jedoch vor, wenn eine Therapie ausgewählt wurde, die wissenschaftlich betrachtet keinen Nutzen bringt und zur Behandlung der Problematik ungeeignet ist. Gleichermaßen ist der Arzt in der Haftung, wenn eine Operation aufgrund von individuellen Fehlern misslingt oder gar ein falscher Eingriff durchgeführt wird.


Unbedingt einen Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht einschalten
Besteht ein solcher Verdacht, sollten Betroffene unbedingt einen Fachanwalt einschalten, da es oft kompliziert ist, einen Behandlungsfehler nachzuweisen. Der Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht verfügt über die notwendigen Kenntnisse und weiß, welche Schritte einzuleiten sind, damit ein Behandlungsfehler zu beweisen ist und die geschädigte Person die Entschädigung erhält, die ihr zusteht.

 

Für weitere interessante und wissenswerte Informationen zu diesem Thema können Sie beispielsweise die Webseite der DR KREUZER RECHTSANWÄLTE besuchen. 

 

 


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