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Ein Termin beim Notar – Das ist wichtig

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Verkauft oder kauft man eine Immobilie, so ist der Vertrag erst mit einer Unterschrift beim Notar gültig. Auf diesen Termin sollte man sich gut vorbereiten, da er verpflichtend ist, wenn man ein Haus verkauft. Im folgenden Abschnitt wird auf die wichtigsten Punkte, die man bei einem solchen Termin wissen sollte, genauer eingegangen.

Der unabhängige Träger des öffentlichen Amtes steht den beiden am Vertrag beteiligten Parteien neutral gegenüber. Als Käufer darf man üblicherweise den Notar, zum Beispiel Müller Exter & Partner GbR, auswählen, wohingegen der Verkäufer alle für den Termin notwendigen Unterlagen zusammenstellt. Dazu gehört unter anderem die Erstellung eines Entwurfs vom Kaufvertrag. Die Gebühren trägt im Normalfall der Käufer, es sollte doch im Vorhinein abgestimmt werden. Auch sollten vor dem eigentlichen Termin die notwendigen Inhalte des Vertrags abgeklärt werden. Dazu gehören verschiedene Aspekte, wie zum Beispiel der Kaufpreis. Dieser sollte sich an den Marktpreisen, die aktuell für ähnliche Objekte bekannt sind orientieren. Auch müssen Verbindlichkeiten geklärt werden, wie zum Beispiel ob das Objekt schon aus dem bisherigen Besitz mit Schulden oder Hypotheken belastet ist. Auch weitere Vereinbarungen können in diesem Zuge geklärt werden, wie zum Beispiel ob Möbel im Haus übernommen werden oder ob komplett leer verkauft wird. Nachdem die Inhalte geklärt wurden, bekommen beide Parteien in etwa zwei Wochen dem eigentlichen Termin einen Entwurf des Vertrages zugesandt. So haben alle genug Zeit, den Vertrag im Detail durchzugehen. So hat niemand Zeitdruck und beim Termin kann man sich auf das bloße Unterschreiben und weitere Angelegenheiten kümmern. Man sollte auf jeden Fall auf die frühe Zusendung des Vertrages bestehen.

Der Vertrag enthält gewisse Punkte, die man beachten sollte. In der Beschreibung des Kaufgegenstands wird die Immobilie ausführlich beschrieben und Besonderheiten wie Garagenstellplätze oder Inventar werden aufgeführt. Außerdem ist die Summe des Kaufpreises und die Fälligkeit festgehalten. Diese ist in der Regel erst, wenn alle Risiken seitens des Verkäufers verschwunden sind. Die Übergabe wird beschrieben, welche nach der Zahlung des Kaufpreises stattfindet und die Haftung für Sachmängel wird erläutert. Vor Beginn des Termins müssen die beiden Parteien jeweils ihre Ausweise vorlegen. Anschließend liest der Notar den Vertrag vor, wobei er auf bestimmte juristische Begriffe genauer eingeht und zum besseren Verständnis erklärt. Dabei können alle Beteiligten Fragen stellen sowie Anpassungen vorschlagen, welche dann festgehalten werden. Zuletzt unterschreiben die beiden Parteien den Kaufvertrag. Direkt nach dem Termin wird eine Auflassungsvormerkung beim Amt für das Grundbuch ausgelöst. Der Eintrag in das Grundbuch erfolgt, nachdem der Preis für das Objekt auf dem Konto des Verkäufers eingegangen ist. Zu den Unterlagen, die der Verkäufer beschaffen muss, gehören die aktuellen Auszüge aus dem Grundbuch, eine Flurkarte und die Auskunft des Baulastenverzeichnisses.


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