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Das sind die Tätigkeitsbereiche im Familienrecht

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Bei dem Familienrecht, das einen Teilbereich des Zivilrechts darstellt, geht es um das Verhältnis der Personen, welche aufgrund von Verlobung, Ehe, Verwandtschaft oder Lebenspartnerschaft zusammen verbunden sind. In der heutigen Zeit gewinnt es zunehmend an Bedeutung. Doch was hat es mit dem Rechtsgebiet genau auf sich und wann ist man darauf angewiesen? Beispielsweise umfasst das Familienrecht das Eherecht, den Unterhalt, die Scheidung und die nicht eheliche Lebensgemeinschaft. Allerdings behandelt es ebenso die Adoption, die Abstammung, und die gesetzlichen Vertretungsfunktionen wie Pflegschaft, Vormund und die rechtliche Betreuung. In diesem Bereich kann es häufig zu vielfältigen Fragestellungen kommen, welche alle ihre Antworten in dem Teilbereich des Zivilrechts finden.

Regelungen zur Ehe
Im Familienrecht sind die gesetzlichen Regelungen zur Ehe ganz wichtig. Diese beginnen von der Verlobung, reichen über die Ehe bis zur Scheidung sowie dem Unterhalt. Doch was versteht man unter Ehe überhaupt? Hier geht es um eine geschützte und rechtlich anerkannte Verbindung von zwei Personen zur lebenslangen Gemeinschaft. Mit dem Eingehen der Ehe verpflichten sich die Ehepartner füreinander. Allerdings ist darauf zu achten, dass das Vermögen der Eheleute ebenso nach der Eheschließung getrennt bleibt. Laut dem Gesetz leben die Ehepartner im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Wenn das nicht gewollt ist, haben die Ehegatten die Möglichkeit, andere Güterstände zu vereinbaren, wie etwa den Güterstand der Gütertrennung. Allerdings ist das in einem beurkundeten Vertrag festzuhalten.

Trennung und Scheidung der Ehegatten
Kommt es zur Trennung der Eheleute, dann erfolgt in vielen Fällen eine Scheidung. Unter Umständen kann diese ein langwieriger Prozess werden. In solchen Fällen ist eine Beratung sinnvoll, um eine möglichst schnelle Streitbeilegung zu finden. Oft sind Trennung und Scheidung sowohl mit weitreichenden Veränderungen als auch Folgen verbunden. Hier müssen zahlreiche Faktoren geklärt werden. Zum Beispiel ist der Trennungs- und Kindesunterhalt, das Sorgerecht, die Verteilung des Hausrats und anderes zu klären. Damit kann der durch die Ehe benachteiligte und weniger verdienende Ehepartner einen Trennungsunterhalt beanspruchen. Nach der Scheidung kann möglicherweise ebenso ein Anspruch auf den nachehelichen Unterhalt bestehen.

Kindschaftssachen und Unterhalt
Bei den Kindschaftssachen geht es insbesondere um den Umgang und das Sorgerecht. Grundsätzlich sollen die Eltern das Sorgerecht zusammen ausüben. Allerdings ist das in manchen Fällen keineswegs zum Wohle des Kindes. Deswegen gilt eine gerichtliche Auseinandersetzung als notwendig. Ob und wie der Umgang mit dem Heranwachsenden zu dessen Wohl ist, darüber streiten sich oft auch die getrennten Elternteile. Nach der Trennung ist das häufigste Thema der Kindesunterhalt. In der Ausbildung haben nicht nur minderjährige, sondern auch volljährige Kinder einen Anspruch auf Lebensunterhalt. Das Berechnen des Unterhaltsanspruchs stellt eine zentrale Aufgabe im Tätigkeitsbereich eines Rechtsanwalts, wie z.B. Kurre & Stubben Anwaltskanzlei dar. Weil sie besonders komplex ist, sollte diese stets von einem erfahrenen Juristen vorgenommen werden.


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